
Fördergelder für die Warsteiner Innenstadt
Die Stadt Warstein erhält im Rahmen der Städtebauförderung 2026 rund 1,886 Millionen Euro für die weitere Entwicklung ihrer Innenstadt. Gefördert werden die Neugestaltung der Fußgänger-
Die Stadt Warstein hat sich in den letzten Jahren auf den Weg gemacht, die Zukunftsfähigkeit der Stadt nachhaltig zu steigern. Dafür wurde dort bereits 2015 ein städtebauliches Entwicklungskonzept aufgestellt, welches im Jahr 2021 durch die Aufstellung einer Sanierungssatzung für die nördliche Hauptstraße erweitert wurde. Seitdem wurden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, um Missstände in der Warsteiner Innenstadt und entlang der nördlichen Hauptstraße zu beheben. Doch die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt liegt nicht alleine in der öffentlichen Hand. Vielmehr sind die privaten Immobilien ein wichtiger Ankerpunkt für die Stadtentwicklung.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um die Projekte und Ihre Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet „Nördliche Hauptstraße Warstein“.

Die Stadt Warstein erhält im Rahmen der Städtebauförderung 2026 rund 1,886 Millionen Euro für die weitere Entwicklung ihrer Innenstadt. Gefördert werden die Neugestaltung der Fußgänger-

Der zweite Bauabschnitt zum Umbau der Hauptstraße in Warstein schreitet voran. Im Mittelpunkt der Arbeiten steht die Erweiterung der Seitenbereiche der Straße, um Fußgängerinnen und

Das Fassaden- und Hofprogramm in Warstein bietet Eigentümerinnen und Eigentümern eine attraktive Möglichkeit, ihre Gebäude optisch aufzuwerten und dabei von finanzieller Unterstützung zu profitieren. Im

Mit dem Programm Umnutzung leerstehender Ladenlokale setzt das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Warstein ein starkes Zeichen für lebendige Innenstädte. Ziel ist es, ungenutzte Geschäftsflächen
Im Stadtumbaugebiet werden derzeit vielfältige Maßnahmen aus dem Hoch- und Tiefbau umgesetzt. Ziel ist es, die Attraktivität des Stadtteils nachhaltig zu steigern, die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner spürbar zu verbessern und zugleich die historische Bausubstanz behutsam zu bewahren.
Dazu erfolgte die Neugestaltung des Straßenraums entlang der nördlichen Hauptraße, die Aufwertung von öffentlichen Plätzen sowie die Förderung von Gewerbe und Wohnen.
Schauen Sie in die Karte und entdecken Sie die aktuellen Städtebaufördermaßnahmen in der Stadt Warstein – erfahren Sie mehr über Projekte, Standorte und Ziele der städtebaulichen Entwicklung vor Ort.
Die Zukunftsfähigkeit der Stadt Warstein liegt nicht alleine in der öffentlichen Hand. Vielmehr sind die privaten Immobilien ein wichtiger Ankerpunkt für die Stadtentwicklung. Von der Erhöhung der Attraktivität bis zur Einsparung von Heizkosten bringt die Modernisierung von privaten Immobilien auch viele Vorteile für die Eigentümer:innen mit sich.
Um in diesem Bereich den nächsten Schritt zu gehen, hat die Stadt ein Sanierungsgebiet für die „Nördliche Hauptstraße Warstein“ aufgestellt mit dem Ziel, die Situation vor Ort zu verbessern. Gemeinsam mit dem Bund und dem Land NRW stehen zahlreiche Förderprogramme für private Vorhaben zur Verfügung.
Gestalten Sie mit!
Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Innenstadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Warstein über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.
Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier.
Bezuschusst werden können Ausgaben für Maßnahmen bis zu einer Höhe von maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, max. 30 Euro pro m². Der Zuschuss ist begrenzt auf
Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 1.000 Euro beträgt.
Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Stadtumbaugebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über das BAFA, die KfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers / einer Planerin und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.
Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.
Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.
Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Warstein beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentumsnachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Warstein gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.
Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal berücksichtigt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.
Sie können sich mit allen Fragen rund um die Aufwertung Ihrer Immobilie, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Warstein wenden, selbstverständlich kostenlos.
Worum gehts?
Sie habe die Chance als Immobilieneigentümer im Sanierungsgebiet „Nördliche Hauptstraße Warstein“ die erhöhte steuerliche Begünstigung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im und am Gebäude gemäß §§ 7h, 10f, und 11a EStG in Anspruch zu nehmen.
Möglich ist es beispielsweise, Arbeitsleistungen – ausgeführt durch ein beauftragtes Fachunternehmen – sowie Materialkosten steuerlich geltend zu machen.
Jedoch ist nicht alles absetzbar: Neubau, Grundstückserwerb oder Luxusmodernisierungen sind grundsätzlich nicht begünstigungsfähig.
Was ist zu beachten?
Je nachdem, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird, können die Kosten in Abhängigkeit zu Ihrem Steueraufkommen innerhalb von wenigen Jahren zu 90 – 100 % beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Durchführung der Arbeiten ein Vertrag mit der Stadt Warstein geschlossen wird, der beim Finanzamt gemeinsam mit einer Bescheinigung der Stadt nach Bauabschluss vorzulegen ist.
Die Prüfung sowie eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuerbegünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema erhöhte steuerliche Begünstigung sollten Sie auch mit einem Steuerberater klären.
Möchten Sie Ihre Immobilie energetisch modernisieren?
Die NRW.Bank bietet eine vielfältige Unterstützung, um den energetischen Zustand von Gebäuden nachhaltig zu verbessern.
Die NRW.Bank fördert über mehrere Programme energetische Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Unter anderem werden folgende Maßnahmen bei der Sanierung von Wohngebäuden über zinsgünstige Darlehen gefördert:
Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen der NRW.Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0 211 91741 4500 oder im Internet unter www.nrwbank.de.
Ziel der Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus. Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst oder fremd genutztem Wohneigentum auch außerhalb eines Sanierungsgebietes durchführen. Je nach Vorhaben bietet die NRW.Bank zinsgünstige Darlehen.
Ein Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor Maßnahmenbeginn ausführlich über die Förderkonditionen und -voraussetzungen.
Das BAFA fördert im Rahmen der BEG in drei Teilprogrammen (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) energieeffizientes Bauen und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich über Zuschüsse.
Folgende Maßnahmen werden bei der Sanierung von Wohngebäuden gefördert:
Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen des BAFA erhalten Sie unter der Telefonnummer 06196 908-1625 oder im Internet unter www.bafa.de.
Ein Fördermittelantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Bei der Antragsstellung muss in der Regel ein:e Energieeffizienz-Experte:in eingebunden werden, eine Liste dieser Personen finden Sie auf der Webseite des BAFA. Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Es gelten Ausnahmen.
Für Immobilieneigentümer:innen bietet die KfW unterschiedliche Förderprogramme, die sich oft auch miteinander kombinieren lassen. Privatpersonen können für folgende Maßnahmen Förderkredite und Zuschüsse erhalten:
Für Eigentümerinnen und Eigentümer bietet die KfW unterschiedliche Förderprogramme, die sich oft auch miteinander kombinieren lassen. Privatpersonen können für folgende Maßnahmen Förderkredite und Zuschüsse erhalten.
Förderkredit:
Zuschuss:
| Wohngebäude-Kredit (261): Haus und Wohnung energieeffizient sanieren |
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| Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (358, 359) |
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| Erneuerbare Energien nutzen (270) |
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| Altersgerecht und einbruchssicherer umbauen (159) |
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| Heizungsförderung für den Kauf von umgebautem Wohnraum (458) |
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Antragstellung möglich je nach Mittelverfügbarkeit!
Detaillierte Informationen zu den Konditionen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0800-5399002 (kostenfrei) oder im Internet unter www.kfw.de.
Ein Fördermittelantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelner energetischer Maßnahmen an Bestandsgebäuden benötigen Sie eine:n Energieeffizienz-Expert:in. Eine Liste dieser Personen finden Sie auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de. Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Es gelten Ausnahmen.